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Brandschutzhelfer: Das Wichtigste in Kürze

Brandschutzhelfer sind in der Lage Brände in ihrer Entstehungsphase zu löschen. Damit erhöhen sie die Sicherheit im Unternehmen. Entsprechend sind Betriebe in Deutschland dazu verpflichtet Brandschutzhelfer auszubilden.

Betriebliche Brandschutzhelfer kommen vor allem im Brandfall zum Einsatz. Dann ist es ihre primäre Aufgabe, für die Sicherheit der Anwesenden zu sorgen. Daher werden sie für die folgenden Aufgaben ausgebildet:

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  • Bekämpfung von Entstehungsbränden

  • Alarmieren und Einweisen der Feuerwehr

  • Hilfe leisten bei der Evakuierung

  • Bewegungseingeschränkten Personen aus dem Gebäude helfen

  • Anwesenheitsliste führen und an der Sammelstelle überprüfen​

 

Rechtslage zum Nachschlagen

  • Arbeitsschutzgesetz (§5, §6, §10)

  • ASR 2.2. "Maßnahmen gegen Brände"

  • DGUV Information 205-023

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Warum ist ein betrieblicher Brandschutzhelfer notwendig und welche rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es?

Die Gesetzeslage sieht momentan vor, dass jedes Unternehmen in Deutschland mindestens einen Brandschutzhelfer ausbilden muss. Bei Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden sollen dann mindestens 5% an der Brandschutzhelferschulung teilnehmen. Diese Regelung kann man folglich aus dem Arbeitsschutzgesetz §10, der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 “Maßnahmen gegen Brände” und der DGUV Information 205-023 (BGI/GUV-I 5182) entnehmen. Brandschutzhelfer im Betrieb sind also Pflicht.

Darüber hinaus erfüllen sie natürlich auch eine sinnvolle Aufgabe. Denn im Notfall bricht häufig Panik aus, was die Evakuierung verzögert und die Brandbekämpfung hindert. Hier kommen Brandschutzhelfer zum Einsatz und können insofern wertvolle Hilfe leisten.

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